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die Richterin Gebhardt, Amtsgericht Pankow/Weißensee, behindert den Vater rechtsbeugend - sie übergibt ein Schreiben vom 11.5.16 nicht zur Einsicht


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  • Richterin Gebhardt, AG Pankow/Weißensee, tut sich hervor mit Behinderung des bevollmächtigten Großvaters !

    von der Richterin erfolgen immer wieder Handlungen, die Recht und Gesetz massiv mißachten.!


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    § 42 ZPO - Ablehnung eines Richters
    (1) Ein Richter kann sowohl in den Fällen, in denen er von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen ist, als auch wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.
    (2) Wegen Besorgnis der Befangenheit findet die Ablehnung statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen.
    (3) Das Ablehnungsrecht steht in jedem Fall beiden Parteien zu.

    der 2.Senat des BGH faßt dies gut zusammen mit :
    Misstrauen in die Unparteilichkeit des Richters ist gerechtfertigt, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfG NJW 1995, 1277; BVerfGE 88, 1, 4; BGH, Be-schluss vom 27. April 1972 - 4 StR 149/72, BGHSt 24, 336, 338; Meyer-Goßner StPO 54. Aufl. 2011 § 24 Rn. 8 mwN).

    beurteilen sie selbst einmal an den nachfolgenden Ablehnungsgründen als angenommener Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände, ob Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit der Richterin Gebhardt zu zweifeln ?

    ich bin sicher, dass auch sie zu einer Einschätzung kommen, die Richterin Gebhardt hat voreingenommen gehandelt

    das Thema ergibt sich aus dem Verhalten in einer Familiensache. Eine gewalttätige Mutter wird vom Jugendamt durch Diskriminierung des Vaters bevorteilt. Die Gewalttaten der Mutter werden gedeckelt. Gerichtlich vereinbarte begleitete Umgänge werden vom Jugendamt sofort hintergangen. Die Gerichte deckeln das Verhalten des Jugendamtes und lassen Recht und Gesetz - Recht und Gesetz sein. Es wird dort gelogen und verleumdet und jegliches rechtliche Gehör verweigert. Kindeswohl ist nur ein hohler Begriff.

    beim Anhörungstermin am 21.7.2016 hat die Richterin Gebhardt mehrfach unsachlich gehandelt

    Ablehnung 2016.07.22

    die Richterin Gebhardt übergibt das Schreiben vom 11.5.19 zum Gesundheitszustand der Mutter dem Vater nicht zur Einsicht, und benachteiligt ihn damit

    in der dienstlichen Äußerung erklärt die Richterin Gebhardt, die Unterlage sollte mit dem Vermerk an den Vater gereicht werden - dies ist aber gerade nicht erfolgt und auch drei Jahre lang nicht vorgenommen worden, und war auch offensichtlich von Frau Gebhardt nicht geplant, somit hat sie gelogen.

    Eine ordentliche Bearbeitung der Ablehnung vom 22.7.16 wurde weder im AG Pankow/Weißensee noch im Kammergericht gewährleistet. Zielstellung war von Anfang an :
    die Deckelung des unsachlichen Verhaltens der Richterin

    die Ablehnung 22.8.16 wurde gar nicht bearbeitet

    wenn eine Bearbeitung erfolgte, sah sich die Richterin auf jeden Fall bemüßigt in der dienstlichen Äußerung festzustellen, "sie halte sich nicht für befangen", obwohl dies nicht ihre Aufgabe ist und nur eine Beeinflußung der entscheidenen Richter zum Ziel hat.


    Meine Meinung :

    Richterin Gebhardt, Amtsgericht Pankow/Weißensee, sollte nie wieder über Kindeswohl zu befinden haben.



    

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